Spitex Provita

Kosten

Bei den Kosten muss grob zwischen zwei Arten von Leistungen unterschieden werden:

  1. Kassenpflichtige Pflegeleistungen nach KVG. Das sind ärztlich verordnete Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden.
  2. Nicht-krankenkassenpflichte Leistungen, welche von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden

Ärztliche verordnete Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden

Alle Leistungen einer privaten Spitex, die von einem Arzt laut Art. 7a KLV (Krankenpflege-Leistungs-Verordnung) verordnet wurden, werden von der Krankenkasse gedeckt, sogenannte «kassenpflichtige Leistungen».

CHF 52.60 pro Stunde für die Grundpflege, wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Mobilisieren usw.
CHF 63.00 pro Stunde für Untersuchungen und Behandlungen, wie Medikamentenabgabe, Wundversorgung, Blutdruckmessung usw.
CHF 76.90 pro Stunde für Abklärung und Beratung, wie Abklärung des Pflegebedarfs, Beratung und Organisation von Hilfsmitteln usw.
CHF 7.65 pro Tag für die Patientenbeteiligung, gemäss Pflegegesetz des Kantons Zürich

Einzig wichtig für Sie zu wissen: Ihre Selbstbeteiligung beträgt maximal CHF 7.65 pro Tag. Von dieser Patientenbeteiligung ausgenommen sind Personen bis 18 Jahre sowie Leistungen zu Lasten der Invaliden- und Militärversicherung.

Die Spitex Provita AG ist von allen Krankenkassen anerkannt. Gerne klären wir für Sie ab, welche Leistungen durch Ihre Krankenkasse übernommen werden und welche Sie selbst tragen müssen.

Von allen Krankenkassen anerkannt

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Betreuungs- und Hauswirtschaftliche Leistungen, welche von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise über eine Zusatzversicherung übernommen werden, sogenannte «nicht-kassenpflichte Leistungen».

CHF 69.00 pro Stunde für Betreuungsdienstleistungen/Hauswirtschaftsleitungen, exkl. Wegpauschale von pauschal CHF 15.00 pro Einsatz.

CHF 9.00 pro Stunde Zuschlag für Arbeiten zwischen 20.00 und 07.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen

Live-In oder sogenannte 24 Stunden Betreuung, welche durch unsere erfahrene Partnerfirma AWH Alterswohnhilfe GmbH angeboten wird:

CHF 250.00 pro Tag, ohne regelmässige Nachteinsätze

CHF 280.00 pro Tag, mit regelmässigen Nachteinsätzen

inkl. aller Kosten wie Sozialversicherung, Krankentaggeld- und Unfallversicherung, Kosten für Personalakquise, Beratung, Vermittlung, Organisation von Ersatz bei Ausfall einer Betreuungskraft sowie Reisekosten, bei freier Kost und Logis, exkl. MwSt.

Abrechnung

Unsere erbrachten Leistungen werden den Klienten monatlich in Rechnung gestellt. Dabei gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. Die Pflegeleistungen werden hingegen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Wir empfehlen Ihnen unsere Abrechnungen und die der Krankenkasse aufzubewahren um gegebenenfalls bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Finanzielle Unterstützung

Hilfslosenentschädigung

Laut Definition ist eine Person hilflos, wenn sie für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Situation ist dabei nicht relevant, also einkommens- und vermögensunabhängig. Einzig die tatsächlichen Einschränkungen werden zur Beurteilung bewertet.

Assistenzbeitrag

Alle erwachsenen Personen haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn sie eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben. Der Anspruch entsteht mit einer Leistungsanmeldung für den Assistenzbeitrag und erlischt umgehend, wenn die Voraus­setzungen nicht mehr erfüllt sind (z.B. Heimeintritt). Nach Erreichen des Pensionsalters wird ein bestehender Assistenzbeitrag höchstens im bisherigen Umfang weitergeführt.

Ergänzungsleistungen

Sie können Ergänzungsleistungen für Hilfe, Pflege und Betreuung zuhause bei der SVA-Stelle des Kantons Zürich beantragen. Diese Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sollen die minimalen Lebenskosten decken, falls das Vermögen, die Renten und das Einkommen nicht ausreicht.

Zusatzversicherungen von Krankenkassen

Externe Betreuungs- und Haushaltshilfeleistungen werden in der Regel nicht von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen. Haben Sie eine Zusatzversicherung für eine Haushaltshilfe abgeschlossen, bezahlt diese, je nach Krankenkasse und Versicherungs-Modell, bis zu ca. CHF 4’000.-/Jahr.